Nutzungsbedingungen & Einverständniserklärung

§ 1 Nutzung

(1) Jeder Teilnehmer muss diese Nutzungsbedingungen vor Betreten des KLETTERPARK WALDHEIM durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen. Die Sorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben. Die Benutzung des KLETTERPARK WALDHEIM ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung darf nur erfolgen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen und das Mindestalter von 8 Jahren gegeben sind. Bei Kindern unter 8 Jahren entscheiden die mitkletternden Eltern auf eigene Haftung, ob das Kind zusammen mit den Eltern die Parcours meistern kann. Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen in den Parcours sein (max. 2 Kinder pro Erwachsener). Kinder und Jugendliche von 8 – 17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

(2) Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Sicherheitseinweisung. Die Veranstaltung findet bei jeder Wetterlage statt, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung darüber treffen die Mitarbeiter des KLETTERPARK WALDHEIM.

(3) Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor Begehen des KLETTERPARK WALDHEIM / ArrowTag Spielfelds teilnehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters können die betreffenden Personen vom Kletterpark ausgeschlossen werden. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht.

(4) Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz einmaliger Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, sind die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des KLETTERPARK WALDHEIM zu verweisen. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht.

(5) Der Nutzer muss körperlich und geistig in guter Verfassung sein, um klettern oder spielen zu dürfen. Er darf nicht alkoholisiert oder unter Einfluss sonstiger Drogen sein. Erkrankungen wie z.B. Diabetes oder Asthma müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden. Arrow Tag kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass ein einwandfreier gesundheitlicher Zustand des Spielers erforderlich ist

(6) Kletterparcours: Nach der Einweisung sind die Teilnehmer selbst für die Sicherungen verantwortlich und durchlaufen die Anlage eigenverantwortlich. Ein Sicherungskarabiner muss immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden.

(7) ArrowTag: Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Das absichtliche Zielen auf das Gesicht ist ausdrücklich verboten! Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten! Bei Regelverstößen kann es zum Platzverweis ohne Recht auf Rückerstattung kommen. Beim Spiel ist drauf zu achten das nicht auf die Pfeile getreten wird. Diese können splittern und brechen. Pfeile sind sofort aus dem Spiel zu nehmen, wenn draufgetreten wurde! Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind vom Spieler zu ersetzen. Die Teilnahme am Arrow Tag-Spiel erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 2 Sicherheitsstandards und Haftung

(1) Der KLETTERPARK WALDHEIM wird vor jeder Benutzung von den Mitarbeitern auf ihre Sicherheit geprüft. Die Mitarbeiter weisen die Nutzer in die Sicherheitsbestimmungen ein und überprüfen deren Einhaltung bei der Nutzung.

(2) Die Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung durch den Nutzer wird ausgeschlossen.

(3) Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.

(4) ArrowTag: Der Veranstalter haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch oder mit dem Spiel entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf nicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner bei ihm Beschäftigten oder für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, an Personen oder Objekten, die aufgrund von Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen.

§ 3 Nutzungsentgelt

(1) Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung beim Veranstalter zu entrichten

(2) Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z.B. Plattform besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts. Bei Abbruch aus sicherheitstechnischen Gründen wie z.B. Gewitter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts.

(3) Die ausgeliehene Ausrüstung muss pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, und darf während der Begehung des Waldseilgartens nicht abgelegt werden. Die Ausrüstung muss unverzüglich nach der abgelaufenen Mietzeit wieder zurückgegeben werden. Nach dieser Zeit, muss ein Aufpreis EUR 5,- je angefangene halbe Stunde nachgezahlt werden.

Einverständinserklärung

Aus Haftungsgründen, benötigen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigen, um die Parcours selbständig beklettern zu dürfen.